Zum "Beflügelten Rad" in Küpferling

um 1910
Die Gaststätte des Eisenbahnerverbands "Zum Beflügelten Rad" in Küpferling um 1910

Anfang des Jahres 1901 stellte der Bau- und Sparverein Rosenheim des bayerischen Eisenbahnerverbands beim Stadtmagistrat den Antrag, im Rahmen eines geplanten Wohnungsbauprojekts am Küpferling eine Wirtschaftskonzession zu erhalten. Am Küpferling gab es zwar schon das Gastlokal „Schießstätte", das nach Angaben des Vereins jedoch für die künftige Wohnungskolonie von weiteren 60 Wohnungen nicht ausreichen würde. Dieser Antrag wurde jedoch zunächst abgewiesen, da ein „Bedürfnis" für eine weitere Gastwirtschaft nicht nachweisbar sei, zumal in fußläufiger Nähe zum Küpferling auch die Gaststätte „Zum Rangierbahnhof" in der Münchener Straße und die Auer`sche Brauerei lagen.
Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war die Flur „Küpferling" noch unbebauter Moosgrund gewesen. Der Name leitete sich von der stark eisenhaltigen Mineralheilquelle ab, die ausschlaggebend für die Gründung des ersten Rosenheimer Heilbades, des Kaiserbades, war. So legte der Besitzer des Kaiserbades, Ferdinand Schweißgut, Einspruch gegen das Bauprojekt am Küpferling ein, da er die für seine Existenz nötige Heilquelle gefährdet sah. Die Nutzung als Lazarett im Ersten Weltkrieg und ein Brand im Jahr 1917 markierten den Niedergang des Kaiserbades, die Mineralquelle wurde im Zuge der wachsenden Bebauung am Küpferling zugeschüttet und verbaut, das Küpferlinger Moos trockengelegt. Küpferling war spätestens in den 1920er Jahren ein eigener Stadtteil, der mit der 1929 fertig gestellten Christkönigkirche auch einen religiösen Mittelpunkt erhielt.
Im Juni 1901 hatte der Stadtmagistrat den modifizierten Bauplan des Bau- und Sparvereins der Eisenbahner schließlich genehmigt, am „Küpferling 5" statt des ursprünglich geplanten Wohnhauses eine Gaststätte mit Ausschank zu errichten, die 1902 fertig gestellt wurde. Bald erhielt diese Gaststätte den Namen „Zum Beflügelten Rad".
In einem Pachtvertrag der Baugenossenschaft des Verkehrspersonals Rosenheim GMBH, dem Besitzer der Gastwirtschaft, wurden 1957 die Modalitäten des Pachtvertrags neu festgelegt. So musste der Pächter nun für den Zustand des Lokals, der angeschlossenen Metzgerei und sämtlicher Einrichtungsgegenstände mit einer Kaution haften. Bier, ausgenommen Weißbier, durfte er nur bei der von der Genossenschaft bestimmten Brauerei beziehen. Über den Wirtschaftsräumen stand dem Pächter eine Fünf-Zimmer-Wohnung zur Verfügung, deren Miete im Pachtvertrag enthalten war. Der Wirtschaftsbetrieb umfasste damals ein Gast- und zwei Nebenzimmer, einen Saal, die Wirtschaftsküche mit Speis, Wurstküche und -kessel, Fleischladen mit Selchofen, den Hausgang sowie den Eiskeller, die Fleischbank, die Sommerschänke und den Wirtschaftsgarten.

Text: Ingeborg Armbrüster
Quelle: Stadtkalender "Bilder aus Alt-Rosenheim", 2006/12

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