Auflösung der Stadtpolizei

Schon Ende der 1960er Jahre machte sich die Stadtverwaltung Gedanken, über eine Verstaatlichung der bislang städtischen Polizei. 1968 musste die Stadtverwaltung 1,2 Millionen Mark für die Polizei aufwenden. Das entsprach Kosten von etwa 35 Mark pro Einwohner, wohingegen es 1958 noch 22 Mark pro Einwohner Gesamtausgaben gewesen waren. Diese Entwicklung des Aufwands für die kommunale Polizei entsprach nicht dem staatlichen Polizeikostenzuschuss, sodass das Defizit, das die Stadt ausgleichen musste, immer größer wurde.

Im Mai 1971 beantragte der Stadtrat auf Vorschlag von Oberbürgermeister Dr. Albert Steinbeißer nach langer, kontroverser Debatte mit 15 zu 12 Stimmen die Verstaatlichung der Stadtpolizei und folgte damit nur dem Beispiel anderer Städte wie Kempten, Passau, Eichstätt oder Aschaffenburg. Die effektive Einsparung durch die Verstaatlichung wurde auf 750.000 Mark pro Jahr geschätzt.

Im Hinblick auf die geplante Erweiterung des Gemeindegebiets durch die Gebietsreform würden sogar noch größere Kosten entstehen, da die Stadtpolizei, die mit 62 Beamten sowieso unter der Sollstärke von 74 Beamtenstellen lag, aufgestockt werden müsste. Die meisten Stadträte stimmten gezwungenermaßen dem Antrag zu, da die Verstaatlichung der Polizei nicht abwendbar sei.

1945 war die bayerische Gendarmerie, die ursprünglich auf ein Edikt König Max I. Joseph aus dem Jahr 1812, zurückging, von der amerikanischen Militärregierung aufgelöst worden. An ihre Stelle traten kommunale Polizeibehörden, der Rosenheimer Stadtpolizei gehörten damals 38 Beamte an.

Am 1. Oktober 1972 wurde die kommunale Polizei verstaatlicht und der Landespolizei eingegliedert. Im April 1973 zog der Leiter der Landespolizeiinspektion Rosenheim, Oberamtsrat Blaschke, ein erstes Fazit. Trotz des Personalmangels bei der Landespolizei konnte keine Verschlechterung des Sicherheitszustands oder der Verkehrssicherheit verzeichnet werden.