Entstehung der Rosenheimer Bierkeller

Rosenheim hat als „Bierstadt" Tradition. Bier verdrängte in Altbayern im 16. Jahrhundert Wein als bevorzugtes Getränk. Seit 1589 ist die Rosenheimer Brauerzunft belegt, und 1665 sind im Markt bereits 13 Brauereien nachgewiesen.

1539 legte eine bayerische Brauordnung fest, dass nur zwischen 29. September und 23. April Bier gebraut werden durfte. Bier konnte in den Sommermonaten mangels geeigneter Kühlung leicht verderben; außerdem bestand durch das Sieden eine erhöhte Brandgefahr in den dicht bebauten Altstädten. Daher mussten für den Sommer Biervorräte angelegt werden.

Wie in anderen Orten lösten die Rosenheimer Brauer ihre Lagerprobleme durch den Bau eigener Bierkeller in nahe gelegenen Hängen. In Rosenheim boten sich der Roßacker und das östliche Ufer des Inns an. Die Lagerkeller bestanden aus tonnengewölbten Räumen.

Über den Kellern lagen so genannte Kellerhäuser, die als Fasslager und zur Unterbringung von Brauutensilien dienten. Vor den Kellerhäusern pflanzten die Brauer schattenspendende Laubbäume, meist Kastanien.

Ein 1645 von dem Brauer Wolf Eder, Inhaber der späteren Flötzinger-Brauerei, erbauter Keller gilt als eine der ersten Kelleranlagen am Roßacker. Weitere entstanden vor allem in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.

Schon vor 1750 bestanden außerdem einige Bierkeller unterhalb des Innhochufers auf der rechten Flussseite.

Text: Karl Mair, Stadtheimatpfleger