Die Stadterhebung

15. September 1864
Pergamenturkunde mit großem bayerischen Königssiegel in silberner Siegelschale an einem blau-weißen Seidenband anhängend

Im September 1864 wurde die bereits 16 Jahre vorher erstmals und dann sieben Jahre später erneut angestrebte Stadterhebung Rosenheims endlich durchgesetzt. Erst im dritten Anlauf konnten unter anderem auch die Ängste der Bürger behoben werden, mit der Erhebung zur Stadt kämen höhere Steuern und Abgaben auf sie zu.
So beantragte 1864 das Gemeindekollegium den neuen Status für Rosenheim bei der Königlichen Regierung in München. Am 15. September unterschrieb König Ludwig II. die rechtsgültige Urkunde, die den Magistrat eine stattliche Gebühr von 96 Gulden kostete, was um diese Zeit sehr viel Geld bedeutete, konnte man doch schon für 3 1/2 Gulden ein Kalb kaufen. Doch diese Gebühren oder Taxen mußten damals für jede kunstvoll ausgefertigte Urkunde an die Staatskasse entrichtet werden.

Der Text der Urkunde lautet:
Ludwig IL, von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. etc. Nachdem Magistrat und Gemeindebevollmächtigte des Marktes Rosenheim die allerunterthänigste Bitte an Uns gebracht haben, den gedachten Markt in die Reihe der Städte aufzunehmen, finden wir Uns in landesväterlichem Wohlwollen mit Rücksicht auf dessen geschichtliche und sonstige Verhältnisse allergnädigst bewogen, den bisherigen Markt Rosenheim, Bezirksamt gleichen Namens, in die Reihe der Städte Unseres Königreichs mit aufzunehmen. Zur Bestätigung dessen haben Wir gegenwärtige, von Uns eigenhändig unterzeichnete und mit Unserem größeren Kanzleisiegel versehene Urkunde ausfertigen und der Stadtgemeinde Rosenheim zustellen lassen. So gegeben zu Hohenschwangau am fünfzehnten September im Jahre des Heils ein tausend acht hundert vier und sechzig Unserer Regierung.

Text: Ingeborg Armbrüster
Quelle: Stadtkalender "Bilder aus Alt-Rosenheim", 1995/9

    « zurück zur Übersicht