Richtfest beim Umbau des Amtsgerichtsgefängnisses

1900/01
Richtfest beim Umbau des Amtsgerichtsgefängnisses 1900/01

Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts diente das Haus Heilig-Geist-Straße 9 als Fronfeste, also als Gefängnis des Rosenheimer Landgerichts. Zwischen 1856 und 1858 errichtete man auf einem Grundstück an der Landstraße nach München und damit bewusst außerhalb des Altstadtkerns ein neues Gefängnis. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reiches von 1877, das in Bayern am 1. Oktober 1879 in Kraft trat, schuf man eine neue Gerichtsorganisation. Das Rosenheimer Landgericht an der Königstraße wurde dabei in Amtsgericht umbenannt, die Haftanstalt an der Münchener Straße in Amtsgerichtsgefängnis. Im Volksmund sprach man aber weiterhin von der „Fronfeste“.

Ende der 1890er Jahre plante das bayerische Justizministerium eine Erweiterung des Gefängnisses, das sich seit der Eröffnung des neuen Bahnhofs 1876 nun mitten in einem dicht bebauten und stark belebten Stadtteil befand. Viele Bürger forderten daher, das Gefängnis an einen anderen Standort zu verlegen. Auch der Redakteur des „Rosenheimer Anzeigers“ unterstützte die Forderungen, „es möchte die mitten im dortigen Rayon liegende, unzeitgemäße Fronfeste endlich einmal entfernt und an einen isolirten Platz gestellt werden, woselbst dieselbe nicht mehr im Stande ist, so ärgernißerregend für die Jugend und Nachbarschaft zu wirken. […] Die angrenzenden Bewohner der Münchener, hauptsächlich aber die der Bahnhofstraße, sind fortwährend Zeugen des Gejohles und der Grimmassen seitens der Inhaftirten. Die unfläthigsten, abscheulichsten und unsittlichsten Redensarten werden von den Sträflingen gewechselt. […] Warum geht man nicht endlich daran, die Fronfeste, diesen Übelstand und Ortsviertel-Entwerthungsapparat, zu verlegen?“

Die Regierung in München zeigte sich jedoch von diesen Wünschen aus der Rosenheimer Bürgerschaft unbeeindruckt. In den Jahren 1900 und 1901 ließ sie das Gefängnis umfassend erweitern. Das Kalenderbild entstand beim Richtfest des Umbaus. Noch bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde das Gebäude an der Münchener Straße als Amtsgerichtsgefängnis genutzt. Erst am 30. Juni 1968 erfolgte seine Auflösung und die Verlegung der gut 30 Insassen in Gefängnisse in Mühldorf und Traunstein. In den 1970er Jahren wurde das Gebäude schließlich abgebrochen.

Text: Karl Mair
Quelle: Stadtkalender "Bilder aus Alt-Rosenheim", 2014/10

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