Der Abbruch der Salinengebäude

Mit der Stillegung der Saline stand das Gelände für die bauliche Entwicklung der Stadt zur Verfügung. Drängende Wohnungsbauprobleme ließen den Abbruch der ersten Salinengebäude bereits im März 1960 beginnen. Den neuen Aufgaben fiel als erstes Gebäude ein Wohnhaus (ehem. Kurferbauernhaus) neben der Pfanne V zum Opfer. Zum Einsatz kam eine drei Tonnen schwere Gußstahlkugel, die problemlos die Salinenbauten niederlegte.
Vor dem Abbruch des großen Sudhauses kam es zu einer Auseinandersetzung mit dem Landesamt für Denkmalpflege, da dieses Gebäude als Zeugnis Rosenheimer Salinengeschichte und als bedeutenden klassizistischen Industriebau unter Denkmalschutz stellen wollte.
Nach einer Ortsbegehung wurde dieses Vorhaben jedoch aufgegeben, da den baulichen Vorhaben (mehrere Wohnblocks und Bürohäuser) auf dem Salinengelände nichts in den Weg gelegt werden sollte.
Dem Abbruch des großen Sudhauses stand nun nichts mehr im Wege.

Im Zuge der Abrißarbeiten wurde auch der Zentralkamin der Saline gesprengt. Vorgenommen von einem Bundesgrenzschutzkommando verlief die Sprengung zwar technisch gesehen programmgemäß, dennoch wurden vier Zuschauer, die sich aus Neugierde über die Sicherheitsabsperrung gedrängt hatten, zum Teil schwer verletzt, zwei erlagen sogar später ihren Verletzungen im Krankenhaus. Als die Sprengladung den 400 Tonnen schweren Kamin aus dem Fundament hob und in sich zusammenstürzen ließ, schleuderte die Detonation nämlich einen Hagel von Steinbrocken innerhalb der Sperrlinie umher, von denen vier Schaulustige getroffen wurden. Daß gesprengt wurde, obwohl sich noch Zuschauer im Sperrbezirk befanden, hatte für die Verantwortlichen der Sprengung ein gerichtliches Nachspiel.